Sicherheitskontrolle vor dem Flug

Um die Sicherheit des Fluges zu gewährleisten, werden alle Gepäckstücke und das Handgepäck, sowie unsere Fluggäste vor dem Flug einer obligatorischen Sicherheitskontrolle und, falls erforderlich, einer Sicherheitskontrolle nach dem Flug unterzogen. Die Sicherheitskontrolle vor dem Flug erfolgt nach Grenz-, Zoll-, Einwanderungs-, Veterinär- und anderen Kontrollen.

Die Inspektionen und Kontrollen werden von befugten Mitarbeitern des Luftsicherheitsdienstes und Transportmitarbeitern der für die Sicherheitskontrollen vor und nach dem Flug zuständigen Stellen durchgeführt. Die Sicherheitskontrolle vor dem Flug schließt die Durchführung anderer Kontrollen durch befugte Personen im Rahmen von Betriebsdurchsuchungen, Strafverfahren und anderen Tätigkeiten gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Flug durchgeführt wird, nicht aus.

  • Fluggäste mit Diplomatenstatus und diplomatischer Immunität sowie Kuriere, die die diplomatische Korrespondenz begleiten, unterliegen generell der Kontrolle, außer in den Fällen, die in den Rechtsvorschriften des Beförderungslandes vorgesehen sind.
  • Passagiere in Rollstühlen, die sich nicht selbständig fortbewegen können, oder Patienten mit medizinischen Tragen (Krücken, im Rollstuhl) sowie Passagiere mit implantierten Geräten zur Stimulierung der Herztätigkeit unterliegen einer manuellen Kontrolle, und die sie begleitenden Personen unterliegen ebenfalls einer Kontrolle aus allgemeinen Gründen.

Weigert sich der Fluggast, kontrolliert zu werden, hat die Fluggesellschaft das Recht, den Luftbeförderungsvertrag gegen Rückerstattung des Beförderungsentgelts gemäß den Beförderungsbestimmungen und den Tarifdurchführungsbestimmungen zu kündigen.