Familien und Kinder

Jedes Kleinkind (unter 2 Jahren) muss von einem erwachsenen/minderjährigen Passagier (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden. Ein Erwachsener kann nur mit einem Kleinkind reisen. Jedes Kind unter 12 Jahren muss während der Fahrt von einem Erwachsenen begleitet werden. Ein Erwachsener kann eine Gruppe von bis zu 12 Kindern begleiten, sobald kein Kleinkind unter 2 Jahren in dieser Gruppe ist.

Essen

Die Babynahrung, die man für die Ernährung des Kindes im Flug braucht, darf man im Handgepäck mitführen. Wasser unterliegt Beschränkungen, das Volumen soll nicht mehr als 100 ml betragen.

Gepäck

Für die Kinder unter 2 Jahren ohne separaten Sitzplatz gilt nur folgende Freigepäckmenge:

  • Ein Kinderwagen oder Kinderbuggy.

Kinderwagen

Kinderwägen müssen im Gepäckraum des Flugzeugs als registriertes Gepäck über die Freigepäckgrenze hinaus befördert werden. Passagiere können vor dem Einsteigen in das Flugzeug einen Kinderwagen benutzen. Kinderwägen müssen unmittelbar vor dem Einsteigen zum verladen abgegeben werden.

Plätze für die Passagiere mit Kindern

Aufgrund von Sicherheitsvorschriften werden Kindern unter 15 Jahren keine Sitzplätze an den Notausgängen zur Verfügung gestellt.

In einem Sitzblock, bestehend aus 2, 3 oder 4 Sitzen, kann nur ein Kleinkind unter 2 Jahre ohne einen separaten Sitzplatz befördert werden.

Bei Schwangeren Passagieren, die ein baby erwarten [risikofreie Schwangerschaft] ist für das Boarding ab Beginn der 28. Schwangerschaftswoche (berechnet anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins) ein ärztliches Attest erforderlich. Bis zum Beginn der 28. Schwangerschaftswoche ist keine besondere ärztliche Bescheinigung erforderlich. Nach dem Ende der 36. Woche der Einlingsschwangerschaft (berechnet anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins) befördert Southwind Airlines werdende Mütter nicht mehr. Bei Schwangeren Passagieren mit Zwillingen oder Mehrlingen [risikofreie Schwangerschaft] ist für das Boarding ab Beginn der 28. Schwangerschaftswoche (berechnet anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins) eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bis zum Beginn der 28. Woche der Mehrlingsschwangerschaft ist keine besondere ärztliche Bescheinigung erforderlich. Nach dem Ende der 32. Woche der Mehrlingsschwangerschaft (berechnet anhand des voraussichtlichen Entbindungstermins) befördert Southwind Airlines werdende Mütter nicht mehr. Bei komplizierten Schwangerschaften ist eine ärztliche Bescheinigung für das Boarding erforderlich. Southwind Airlines akzeptiert keine schwangeren Passagiere mit aktiver Blutung. Wenn der Passagier seit mindestens 24 Stunden keine Blutungen und Schmerzen erleidet, muss eine ärztliche Bescheinigung für das Boarding vorgelegt werden.

Wir möchten daran erinnern, dass die ärztliche Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes maximal 7 Tage vor dem Tag Ihres Fluges erstellt sein sollte. Die medizinische Bescheinigung (der Attest) muss folgendes enthalten: vollständiger Name des Arztes, die Diplomnummer, Unterschrift und Stempel des Arztes und die Inschrift «fit für Flugreisen».

Flugreisen sind für Neugeborene innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Geburt nicht erlaubt. Gesunde Säuglinge im Alter von 2 bis 7 Tagen können mit ärztlicher Genehmigung mit dem Flugzeug reisen. Es wird jedoch ausdrücklich empfohlen, dass die Neugeborenen möglichst erst nach dem 7. Tag nach der Geburt reisen. Nach diesem Tag wird von Southwind Airlines keine ärztliche Genehmigung für die Säuglinge angefordert. Das Reisen von Frühgeborenen wird als MEDA-Fall behandelt und in Übereinstimmung mit dem Beschluss 700 und der empfohlenen Praxis 1700 durchgeführt.

Die Altersbeschränkungen

  • die Inlands- und Auslandsflüge: Für Kinder von 6 bis 12 Jahren

Kinder unter 6 Jahren werden unbegleitet nicht befördert.

Die Kinder werden zur Beförderung ohne Begleitung eines erwachsenen unter folgenden Umständen akzeptiert:

Liste der Dokumente:

  • Ticket;
  • Reisepass;
  • Genehmigung der Fluggesellschaft zur Beförderung unbegleiteter Minderjähriger (Code: UM);
  • «Erlaubnis über die Beförderung eines UM (Alleinreisenden Kindes)», der von einem Elternteil/ Erziehungsberechtigtem (gesetzlichen Vertreter) unterzeichnet wurde;
  • Notarielle Beglaubigung für den internationalen Flug eines UM (Alleinreisenden Kindes) mit Angabe der Abflugzeit und des Landes in den Eingereist werden soll.

Die Transportierung von Alleinreisenden Kinder wird nur dann akzeptiert:

  • Die Reise nach/von Flughäfen, in denen Vertreter der Fluggesellschaft oder deren Vertretung vorhanden sind;
  • Bei Direktflügen der Fluggesellschaft oder bis zum ersten Landepunkt;
  • Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss am Flughafen bleiben, bis das Flugzeug abgehoben ist.

Die Platzierung des unbegleiteten Minderjährigen (UM) an Bord erfolgt auf Basis der folgenden Kriterien:

  • Der Sitz darf sich nicht in der nähe der Notausgängen befindet;
  • Das Flugzeug muss mit geeigneter Notfallausrüstung ausgestattet sein;
  • Der Flugbegleiter muss die Möglichkeit haben, das Kind während des Fluges zu beobachten;
  • Es werden maximal 10 unbegleitete Minderjährige (UM-Code) an Bord zugelassen. Wenn Geschwister zusammen reisen, kann sich die Zahl der UM-Passagiere auf diesem Flug ausnahmsweise erhöhen.

Unbegleitete Minderjährige dürfen sich nicht über die Website der Fluggesellschaft für einen Flug anmelden.

Ein Erwachsener, der einen minderjährigen Fluggast am Flughafen begleitet, muss am Abflughafen bleiben, bis das Flugzeug tatsächlich abhebt.



Ein Reisender gilt als Jugendlicher im Alter zwischen 12 und 17 Jahren. Auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten werden dieselben Maßnahmen wie bei unbegleiteten Minderjährigen ergriffen.