Die Fluggäste müssen die üblichen Verfahren vor dem Flug durchlaufen und sich rechtzeitig am Flughafen einfinden, um einzuchecken und ihr Gepäck aufzugeben.
Empfohlene Ankunftszeit für den Check-in:
- Mindestens 2 Stunden 30 Minuten vor der auf dem Flugticket angegebenen Abflugzeit;
- Aufgrund der technischen Ausstattung einiger Flughäfen kann die Check-in-Zeit von der oben genannten Zeit abweichen.
Empfohlene Frist für den Abschluss des Check-in:
- 60 Minuten vor dem Abflug des Flugzeugs;
- Aufgrund der technischen Ausstattung einiger Flughäfen kann die Check-in-Frist für den Flug von der oben genannten Zeit abweichen.
Der Passagier ist verpflichtet, bei der Flug- und Gepäckabfertigung ein Dokument vorzulegen, welches seine Identität belegt. Darüber hinaus muss der Fluggast gegebenenfalls auch Dokumente vorlegen, die die besonderen Bedingungen des Fluges bestätigen (Vollmacht für die Reise mit einem Kind, ärztliches Attest usw.).
Im Laufe des Check-Ins wird dem Passagier eine Bordkarte ausgestellt, auf der sein Name und seine Initialen, die Flugnummer, die Nummer des Flugsteigs, die Abflugzeit, die Landezeit und die Sitzplatznummer im Flugzeug angegeben sind.
Beim Einchecken für einen Flug und/oder bei der Gepäckaufgabe muss der Passagier das gesamte zur Beförderung bestimmte Gepäck zur Kontrolle und zum Wiegen bereithalten.
Bei der Abfertigung für einen Flug muss der Fluggast auf Verlangen der Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder befugter Beamter das gesamte Handgepäck zum Wiegen vorlegen, einschließlich des Rucksacks und, wenn er mit einem Kleinkind reist, der Babywiege/des Kinderwagens, wie im Abschnitt Gepäck angegeben.
Bei der Anmeldung des Gepäcks zur Beförderung erhält der Fluggast einen Teil des nummerierten Gepäckanhängers (abnehmbarer Coupon), der andere Teil wird an jedem Gepäckstück befestigt, das zur Beförderung im Gepäckraum des Flugzeugs angenommen wird (im Folgenden als aufgegebenes Gepäck bezeichnet).
Zur Kennzeichnung jedes aufgegebenen Gepäckstücks ist ein Gepäckanhänger erforderlich, der Informationen über den Vor- und Nachnamen des Fluggastes, das Gewicht des Gepäcks, die Flugnummer, das Abflugdatum, den Abflughafen und den Zielflughafen, zu dem das aufgegebene Gepäck befördert wird, enthält. Dieser Anhänger kann weitere Informationen enthalten. Unter besonderen Beförderungsbedingungen kann an dem aufgegebenen Gepäck ein spezieller Gepäckanhänger angebracht werden.
Southwind Airlines ist für die Sicherheit des aufgegebenen Gepäcks und seiner Verpackung nach Annahme der Gepäckbeförderung verantwortlich.
Weigert sich der Fluggast, für die Beförderung seines Gepäcks in der Menge und zu den Bedingungen zu zahlen, die im Vertrag über die Beförderung von Fluggästen festgelegt sind, hat die Fluggesellschaft das Recht, dem Fluggast die Beförderung zu verweigern.
Die Fluggesellschaft ergreift alle rechtlichen Vorkehrungen, um einen erwachsenen Fluggast, der vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres voll geschäftsfähig geworden ist, oder ein Kind (Kinder) unter 12 Jahren zu befördern.