Der Fluggast ist verpflichtet, sich spätestens 20 Minuten vor der Abflugzeit des auf der Bordkarte angegebenen Fluges am Flugsteig einzufinden. Das Einsteigen des Fluggastes erfolgt gegen Vorlage der Bordkarte für den betreffenden Flug.
Auf Verlangen der Mitarbeiter von Southwind Airlines oder der von ihnen beauftragten Personen müssen das Handgepäck und der Rucksack des Fluggastes oder die Babywiege/der Kinderwagen, wenn er mit einem Kind reist, am Flugsteig als "Handgepäck" vorgelegt werden.
— am Ende der Abfertigung der Fluggäste für den Flug und der Abfertigung des Gepäcks für den Transport, oder
— am Ende des Boardings,
kann die Beförderung des Gepäcks für den betreffenden Flug verweigert werden. Das Gepäck eines angemeldeten Fluggastes, der nicht an Bord des Flugzeugs kommt, muss aus dem Flugzeug entfernt und zwingend kontrolliert werden.
Sollten Vertreter von Southwind Airlines oder bevollmächtigte Agenten zusätzliches Gepäck und/oder Handgepäck entdecken, das beim Einsteigen des Fluggastes oder beim Check-in nicht angegeben wurde, kann dem Fluggast die Beförderung verweigert werden.