Zusatzgepäck

Bezahltes Gepäck

Übersteigt das Gepäck Menge, Gewicht und/oder Maße der Freigepäckmenge im Flugzeug, muss man diese zusätzlich buchen und wie folgt bezahlen:

  • auf der Website beim Kauf eines Flugtickets;
  • am Check-in-Schalter am Flughafen vor dem Abflug.

Die Tarife für die Buchung von Übergepäck auf der Website und am Flughafen können variieren.

Die Möglichkeit, solches Gepäck am Abflughafen vor dem Abflug zu buchen, hängt von den technischen Möglichkeiten der Fluggesellschaft ab.

Basierend auf den Technologien des Abflughafens kann man diesen Übergepäck/übergroßes/schweres Gepäck für die Transportierung an einem separaten Check-in-Schalter kaufen.

Sperrgepäcke sind die Passagiergegenstände, deren Gewicht die von der Fluggesellschaft festgelegte Freigepäckgrenze überschreitet.

Falls der Passagier mit Gepäck dessen Gewicht oder Menge geringer als gebucht und bezahlt ist eincheckt, erstattet die Fluggesellschaft die Übergepäckgebühr, die sich zwischen dem gebuchten und dem tatsächlichen Gewicht unterscheidet zurück.

Mit Zustimmung der Fluggesellschaft kann der Fluggast während eines Andock-/Transferflugs sein Gepäckgewicht und die Anzahl der Gepäckstücke verringern oder erhöhen.

Die Fluggesellschaft hat das Recht, Beschränkungen anzuwenden oder die Beförderung von Sperrgepäck zu verweigern, wenn dies nicht im Voraus vereinbart wurde.

  • Übergroße Gepäckstücke gelten unabhängig von ihrem Namen und Zielort als Gepäckstücke der Passagiere, deren Abmessungen in verpackter Form 158 cm in drei Maßen (Breite-Länge-Höhe) überschreiten.
  • Schweres Gepäck sind die Gegenstände des Passagiers, unabhängig von Name und Zielort, deren Gewicht mehr als 30 kg, aber nicht mehr als 50 kg beträgt. Gepäck mit einem höheren Gewicht muss als Fracht gebucht und transportiert werden.

Gepäck mit Übergröße kann zur Beförderung nur dann angenommen werden, wenn die Abmessungen des Gepäcks mit denen der Luken für die Frachträume des Flugzeugs, welche für das Be-/Entladen vorhanden sind übereinstimmen.

Übergroßes Gepäck muss Tragegriffe und -befestigungen haben, die während des Transports von/zu einem Flugzeug verwendet werden.

Die Freigepäckgrenze gilt nicht für übergroßes/schweres Gepäck und die Beförderung wird nach festgelegten Tarifen verrechnet.