Gepäckschäden und Gepäckverluste

Gepäckschäden und Gepäckverluste

Handgepäcke und persönliche Gegenstände, die vom Passagier im Flugzeug vergessen wurden, werden ab dem Funddatum 6 Monate in dem Fundflughafen aufbewahrt.

Die Statuskontrolle dieser Gegenständen erfolgt in dem "Lost & Found" Service am Ankunftsflughafen.

In jedem Fall von Gepäckverspätung, -verlust, -beschädigung, -mängel oder wenn das Gepäck ohne Gepäckabschnitt ausgestellt wird, muss der Passagier den „Lost & Found“ Service kontaktieren, die Unregelmäßigkeitsmeldung (Property Irregularity Report PIR) ausfüllen mit einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft zusammen unterzeichnen. Erst danach kann der Passagier den Flughafen verlassen. Eine Kopie des PIR wird vom Passagier und die andere von der zuständigen Abteilung der Fluggesellschaft aufbewahrt.

Wenn vermisstes Gepäck gefunden wird, veranlasst die Fluggesellschaft die Benachrichtigung des Gepäckeigentümers und die Lieferung an den vom Eigentümer angegebenen Flughafen/Ort oder auf Wunsch des Eigentümers an die vom Eigentümer angegebene Adresse ohne zusätzliche Gebühren..

Wenn vermisstes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach dem entsprechenden Antragsdatum nicht gefunden wurde, hat der Fluggast das Recht, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu verlangen.

Wenn Sie Schäden an Ihren gekennzeichneten Gepäckstücken feststellen, müssen Sie sich vor dem Verlassen des Flughafens zuerst beim Fundbüro der Ground Handling Company, die Southwind Airlines bedient, melden und einen Bericht mit Ihren Dokumenten erstellen. Sie können bei Southwind Airlines mit den erforderlichen Unterlagen und Ihrem Bericht beantragen, den Schaden zu übernehmen

Innerhalb von 7 Tagen, nachdem Sie den Schaden an Ihrem Gepäck gemeldet haben, müssen Sie mit den angegebenen Dokumenten einen schriftlichen Antrag an die E-Mail-Adresse lost-found@southwindairlines.com stellen. Anträge, die diesen Zeitraum überschreiten, werden gemäß internationalen Vereinbarungen nicht ausgewertet.

Damit Ihr Schadensanspruch schnell ausgewertet werden kann, müssen Sie Fotos Ihres beschädigten Gepäcks/Gegenstände und Ihren Gepäckabschnitt senden.

Unsere zuständige Abteilung wird Ihre Anfragen akribisch prüfen und Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Bitte melden Sie sich vor Verlassen des Flughafens in unserem Büro an und vergessen Sie nicht, die Unregelmäßigkeitsmeldung auszufüllen.

Aufgegebenes Gepäck wird 2 Tage lang, einschließlich des Ankunftsdatums des Gepäcks, am Flughafen aufbewahrt, wo es im Rahmen des zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier unterzeichneten Luftbeförderungsvertrags kostenlos geliefert wird. Zusätzliche Lagerung wird von der Fluggesellschaft oder seinem Vertreter arrangiert. Beantragt der Passagier die Gepäckausgabe innerhalb der hier angegebenen Frist, werden die Lagerkosten gemäß den Gesetzen des Landes vom Ankunftsflughafen übernommen.

Falls das aufgegebene Gepäck mit einem korrekt angeordneten und nummerierten Gepäckanschnitt am Ziel-, Umsteige- oder Haltepunkt ankommt und vom Passagier nicht entgegengenommen wird, veranlasst die Fluggesellschaft die Suche nach dem Passagier an. Wenn die Bemühungen, den Eigentümer des Gepäcks ausfindig zu machen, abgeschlossen sind, wird die Fluggesellschaft oder sein Vertreter den Gepäckeigentümer schriftlich über das gefundene Gepäck und das Zustell- oder Abholverfahren informieren.

Aufgegebenes Gepäck, Handgepäck oder persönliche Gegenstände werden 6 Monate lang aufbewahrt, nachdem der Eigentümer des Gepäcks benachrichtigt wurde. Falls der Eigentümer nicht gefunden wurde beginnt diese Frist nach der Ankunft des Flugzeugs mit dem besagten Koffer Gegenstand am Flughafen. Wenn der Eigentümer das aufgegebene Gepäck nicht innerhalb der angegebenen Frist abholt, kann das Gepäck gemäß den Gesetzen des Landes indem sich der Flughafen befindet verkauft oder entsorgt werden.

Falls bei der Durchsuchung von Gepäckstücken festgestellt wird, dass der Inhalt ganz oder nur zum teil nach längerer Lagerung durch Einflüssen von Temperatur, Feuchtigkeit oder anderen Umweltbedingungen verdirbt oder nur die Gefahr besteht zu verderben, ist die Fluggesellschaft berechtigt, diese unverzüglich zu vernichten.