Beförderung von Haustieren

Transport von Haustieren

Auf Flügen der Soutwhind Airline ist die Beförderung von Haustieren (PETC und AVIH) nicht in der Freigepäckmenge enthalten und unterliegt einer separaten Gebühr. Nur die folgenden Haustiere dürfen auf unseren internationalen Flügen mitgenommen werden.

Haustiere, die in der Kabine befördert werden (PETC):

  • Hunde;
  • Katzen;
  • Vögel.

Erforderliche Dokumente für Flüge nach Europa:

Erforderliche Dokumente für Russland-Flüge

  • Heimtierausweis
  • Datum der Mikrochip-Implantation
  • Tierärztliche Bescheinigung
  • Datum und Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung
  • Darüber hinaus muss das Haustier frei von Parasiten sein oder innerhalb eines Monats vor der Abreise auf Parasiten getestet worden sein.

  • Die Größe des Käfigs sollte 55X40X20 cm nicht überschreiten.
  • Der Käfig wird vom Eigentümer des Haustieres zur Verfügung gestellt.
  • Wenn das Haustier mit seinem Käfig gewogen wird, sollte sein Höchstgewicht 8 kg betragen. Haustiere, die mit ihrem Käfig mehr als 8 kg wiegen, gelten als AVIH (Animal on Hold) und müssen unter dem Flugzeug reisen.
  • Der Käfig muss mit dem Vor- und Zunamen, der Adresse, der Telefonnummer, der Anzahl der Haustiere und dem Namen des Tieres versehen sein.
  • Das Tier im Käfig muss in der Lage sein, in seiner natürlichen Position zu stehen, zu liegen und sich zu drehen.
  • Die Käfigstruktur muss wasserdicht, robust, verschlossen, belüftet, kratz- und stoßfest sein.
  • Vögel müssen in einem Käfig transportiert werden, der für den Transport von Vögeln ausgelegt ist. Die Vögel sollten ihre Flügel im Käfig ausbreiten können, oder jeder Vogel sollte in einem eigenen Abteil untergebracht werden, welches die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt und eine Beschädigung der Federn verhindert. Beim Transport in einer Kabine muss der Käfig mit einem dunklen Tuch abgedeckt werden, um das Tageslicht zu blockieren.
  • In den Käfig sollte saugfähiges Material gelegt werden. Wir empfehlen Decken oder alte Kleidung. Zeitungspapier, Pappe oder Sand sind nicht zulässig.
  • Das PETC im Käfig sollte unter dem Sitz vor Ihnen befestigt werden. Wenn dies nicht möglich ist, muss es im Käfig mit einer Leine an Ihrem Sicherheitsgurt befestigt werden.
  • Pro Passagier kann eine Cage/Box mit in die Kabine genommen werden.
  • Pro Cage/Box kann ein Haustier befördert werden. Es kann jedoch Ausnahmen geben:
  • Die Haustiergebühr wird pro Käfig erhoben. Haustiere (2 Vögel, 2 Katzen, 2 Hunde), die sich denselben Käfig teilen, von derselben Art sind und die Gewohnheit haben, zusammen zu leben, können im selben Käfig in der Kabine befördert werden, sofern sie das maximale Gewicht (8 kg) und die maximale Größe (55 x 40 x 20 cm) nicht überschreiten.
  • Wenn der Passagier mit zwei Katzen in einem Käfig reist, wird der Tarif nur pro Käfig und nicht für jede Katze berechnet.
  • Haustiere mit einem Gewicht von 0-8 kg und Käfig, die gemäß den Beförderungsvorschriften unter dem Flugzeug befördert werden müssen, werden ebenfalls als AVIH akzeptiert und entsprechend berechnet.
  • Das lebende Haustier muss mit einem Chip versehen sein. Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein (dies ist für neu gekennzeichnete Tiere ab dem 3. Juli 2011 vorgeschrieben).
  • Ein Hund und ein Vogel werden in verschiedenen Kabinen oder in der gleichen Kabine in größtmöglicher Entfernung transportiert.
  • Haustiere, die in der Türkei heimisch sind und unter Schutz stehen, wie der Sivas Kangal, die Ankara-Katze und die Van-Katze, die nicht ins Ausland reisen dürfen, können nur mit Genehmigung der zuständigen Direktionen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei transportiert werden. Gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft müssen Sie eine Gesundheitsbescheinigung vom Tierarzt einholen, bevor Sie mit Ihrem Haustier aus der Türkei ins Ausland reisen. Andernfalls müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie nicht für den Flug zugelassen werden.
  • Kleine Vogelarten ausgenommen von Wellensittiche und Kanarienvögel sind in der Kabine nicht erlaubt. Papageien- und Taubenarten, die Haustiere sind, werden nur als (AVIH) akzeptiert.
  • Die Mitnahme von Haustieren, die am Tag des Fluges weniger als 3 Monate alt sind, sowie von trächtigen erwachsenen Haustieren ist verboten. Auf Flügen aus "nicht gelisteten Drittländern", die in der Verordnung EU-576/2013 aufgeführt sind, zu Zielen in der Europäischen Union müssen Haustiere "mindestens 7 Monate alt" sein (z. B.: Flüge von Ägypten, der Türkei zu Zielen in der Europäischen Union).
  • Besitzer von Hunden und Katzen, die älter als drei Monate sind, sind verpflichtet, ihre Tiere einmal im Jahr gegen Tollwut impfen zu lassen. Ungeimpfte Tiere dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine gültige Tollwutimpfung muss in der Tiergesundheitsbescheinigung nachgewiesen werden (es ist zu beachten, dass die Impfung nach dem Mikrochippen erfolgen muss, damit die Tollwutimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann). Wir möchten Sie daran erinnern, dass die letzte Tollwutimpfung, die im Impfpass eingetragen wurde nicht jünger als 21 Tage und nicht älter als ein (1) Jahr des Tages, andem geflogen wird sein sollte. Für Katzen und Hunde müssen Sie eine Impfbescheinigung mit Identifikationsdaten vorlegen, für Vögel müssen Sie die Flugbescheinigung mitführen.
  • Allein reisende Gäste (UM) unter 12 Jahren können nicht mit einem Haustier (PETC) reisen.
  • Gäste, die mit einem Haustier (PETC) reisen, können nicht am Notausgang und in den vorden Reihen sitzen.
  • Bei nervösen, aggressiven oder unruhigen Tieren ist der Gast dafür verantwortlich, dass er vor dem Flug ein Beruhigungsmittel unter tierärztlicher Kontrolle erhält.
  • Haustiere werden innerhalb bestimmter Grenzen akzeptiert. Wird diese Grenze überschritten, wird das Haustier nicht angenommen. Der Fluggast muss seine Absicht, ein Haustier mitzunehmen, der Fluggesellschaft bei der Buchung oder beim Kauf des Flugtickets mitteilen oder mindestens 3 Tage vor dem Flugtag eine E-Mail an crm@southwindairlines.com senden oder eine Genehmigung bei unserem Call Center unter 444 80 79 einholen.
  • Die Haustiere müssen sauber, geruchlos und ruhig sein. Haustiere mit schlechtem Gesundheitszustand und Aussehen werden nicht zur Beförderung angenommen.

Die folgenden gefährlichen Tierrassen und Hybriden sind auf Southwind-Flügen verboten:

  • American Pit Bull Terrier
  • Amerikanischer Staffordshire-Terrier
  • Pitbull-Terrier
  • Amerikanischer Bully
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Japanischer Tosa
  • Argentinischer Hund
  • Dobermann
  • Pinscher Dobermann
  • Rottweiler
  • Tiere aus tropischen Zonen
  • Fila Brasileiro

Es wird davon ausgegangen, dass die Passagiere die volle Verantwortung für die Gesundheit, die Sicherheit, die Haltung von Tieren, die Einhaltung aller von den Regierungen geforderten Bedingungen und Genehmigungen, Vorschriften, Ein- und Ausreisegenehmigungen, Gesundheitsbescheinigungen von Ländern und Beschränkungen von Staaten, Regionen oder zuständigen Behörden tragen. Anträge auf Reisen mit Haustieren können am Flughafen abgelehnt werden, auch wenn die Buchung bestätigt ist.

Im Falle von Fluggästen, die vor dem Flug mit einem ärztlichen Attest erklären, dass sie allergisch auf Haustiere reagieren, erfolgt die Aufnahme des Haustieres in die Passagierkabine unter bestimmten Bedingungen:

  • Wenn der Fluggast, der eine Allergie erklärt hat, und der Fluggast mit einem Haustier gleichzeitig einen Reiseantrag stellen, werden die Annahmeverfahren nach der Priorität der Reservierung abgewickelt.
  • Vor dem Kauf eines Flugtickets müssen Sie eine E-Mail an crm@southwindairlines.com senden oder eine Bestätigung von unserem Call Center unter 444 80 79 bezüglich der Beförderung von AVIH erhalten.
  • (AVIH) können als aufgegebenes Gepäck im Gepäckraum des Flugzeugs in Übereinstimmung mit den IATA Live Animals Regulations (LAR) und den Betriebsverfahren der Fluggesellschaft befördert werden.
  • Hunde und Katzen mit einem Gewicht von mehr als 8 kg einschließlich der Tragetasche können unter bestimmten Bedingungen als Sondergepäck im klimatisierten Frachtraum des Flugzeugs befördert werden.
  • Wichtig: Wenn die Gepäck- und Frachträume des Flugzeugs technisch geeignet sind, wird AVIH nur und ausschließlich auf der Grundlage einer Genehmigung der Fluggesellschaft akzeptiert.
  • Die Fluggesellschaft kann die Beförderung eines Passagiers mit einem Haustier verweigern, wenn die Beförderung des Haustiers nicht gebucht, bestätigt oder bezahlt wurde.
  • Für die Beförderung von Haustieren muss der Fluggast bei der Abfertigung alle nach den Gesetzen des Beförderungslandes erforderlichen Dokumente vorlegen.
  • Wenn sich ein Haustier aggressiv verhält und eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer Menschen darstellt oder den Flugbetrieb stört, hat die Fluggesellschaft das Recht, die Beförderung dieses Haustiers zu verweigern.
  • Die Annahme der Beförderung von Haustieren erfolgt unter der Bedingung, dass der Fluggast die volle Verantwortung für sie übernimmt. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Körperverletzungen, Krankheiten oder den Tod von Haustieren und auch nicht für die Verweigerung der Einfuhr oder des Transports von Haustieren aus einem Land oder Gebiet.
  • Wichtig: Einige Länder haben besondere Vorschriften für die Einreise von Haustieren. Wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus mit der Botschaft oder dem Konsulat des Abflug-/Transit-/Transitziellandes in Verbindung zu setzen, um die Ausfuhr-/Transit-/Einfuhrbestimmungen für Haustiere zu klären.